Das ist pauschal gar nicht so einfach zu beantworten. Als Giftpflanze eingestuft werden muss ganz sicher der Schlaf-Mohn (Papaver somniferum), der in allen Teilen, besonders aber im Milchsaft – der besonders reichlich in der äußeren Schale der Kapselfrucht fließt – Alkaloide wie Morphin, Codein, Thebain oder Papaverin enthält. Doch diese Mohnart ist weder heimisch noch darf sie so ohne Weiteres kultiviert werden. Eine ganz andere Geschichte.
Wenden wir uns also den heimischen Mohnarten zu. Allen voran der überall bekannte und beliebte Klatsch-Mohn (Papaver rhoeas), dessen Blütezeitbeginn den Sommeranfang signalisiert. Auch bei ihm gelten alle Pflanzenteile als giftig, insbesondere der Milchsaft. Enthalten ist ein Cocktail von Alkaloiden wie Rhoeadin – aber kein Morphin. Junge Blätter, rote Kronblätter, noch grüne Früchte und unreife Samen stuft man als unbedenklich ein, sie werden auch in der Wildpflanzenküche verwendet. Aus den roten Blütenblättern hat man früher Hustensirup sowie Beruhigungsmittel hergestellt, deren Wirksamkeit aber bezweifelt wird. Von reifen Samen wird berichtet, dass sie in höherer Dosierung Übelkeit, Erbrechen und Magen-Darm-Beschwerden hervorrufen können, insbesondere bei Kindern. Auch Haustiere wie Kühe, Pferde und Schweine können sich mit Klatsch-Mohn vergiften, wenn sie große Mengen davon aufnehmen. Giftig? Ja, in gewisser Weise… das gilt ebenso für die weniger prächtigen Arten Saat-Mohn (Papaver dubium) und Sand-Mohn (Papaver argemone) wie auch für den nur im Gebirge vorkommenden, geschützten Alpen-Mohn (Papaver alpinum) mit seinen vielen Unterarten.
Mohn im Garten – immer eine Wucht. Island-Mohn (Papaver nudicaule), Marienkäfer- oder Zwerg-Mohn (Papaver commutatum), Türkischer Mohn (Papaver orientale) oder Wald-Scheinmohn (Papaver cambricum) und weitere gehören zweifellos zu den Gewächsen, die man stets bewundernd, aber auch respektvoll betrachten sollte. Überwiegend im Milchsaft kommen bei allen Alkaloide vor, stets in anderer Ausprägung und Mischung.
Vom Türken-Mohn und Arznei-Mohn (Papaver bracteatum) unterliegen Pflanzen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), der Anbau zu Zierzwecken sowie Samen sind davon ausgenommen. Beim Schlaf-Mohn ist die Lage sehr viel strenger, hier sind alle Pflanzen und Pflanzenteile durch das BtMG verboten, nur Samen nicht. Für einen Anbau, sei es auch nur zu Zierzwecken, braucht man eine Genehmigung. Zum Verzehr also nicht geeignet…