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Schneeglöckchen sind geschützt!

Lasst Schneeglöckchen stehen und blühen! Alle Wildarten stehen seit 1973 gemäß dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) weltweit unter Schutz und sind in Deutschland laut Bundesartenschutzgesetz besonders geschützt.

Mehr dazu in WISIA online, dem Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz. Abruf Schneeglöckchen: HIER

Nur im eigenen Garten dürfen Schneeglöckchen gepflückt oder ausgegraben werden…
Wer Schneeglöckchen im Garten vermehren möchte, macht das am besten „in the green“. Die sehr empfindlichen Zwiebeln werden zum Ende der Blütezeit ausgegraben, aufgeteilt und gleich wieder eingepflanzt.

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