Der Herkules unter den Stauden

Schon aus der Ferne erkennt man ihn, den Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum), auch Herkulesstaude genannt. Dieser Doldenblütler ist wirklich ein Gigant, der innerhalb weniger Wochen übermannshoch werden kann.

Seine Doppeldolden erinnern zur Blütezeit, die jetzt gerade ist, an Sonnenschirme, sie haben einen Durchmesser bis zu einem halben Meter.

Die mächtigen Blätter wirken sehr abweisend.

Die durchaus bis armdicken Stängel sind auffallend weinrot bis purpurlila gefleckt.

Gefährlich, weil phototoxisch

Furanocumarine sind es, die den Riesen-Bärenklau so gefährlich machen, insbesondere für Kinder. Man bleibt dem Gewächs besser fern, denn wenn der Pflanzensaft auf die Haut kommt, kann er sie lichtempfindlich machen. In Kombination mit Sonnenlicht kommt es häufig – oft erst Stunden oder Tage später – zu Juckreiz, Rötungen, Verbrennungen (ähnlich einem starken Sonnenbrand) und oft sogar zu Blasenbildung, manchmal auch Fieber und Kreislaufbeschwerden. Die Hautveränderung ist oft sehr schmerzhaft, die Stellen verheilen nur sehr langsam, oft bleiben Narben. Sehr empfindliche Menschen können schon Reaktionen zeigen, wenn sie nur an der Pflanze vorbeistreifen. Ist es sehr heiß, kann schon ein längerer Aufenthalt in der Nähe solcher Pflanzen ausreichen, um Hautreaktionen oder auch Atembeschwerden auszulösen.

Kontakt gehabt?

Im Fall des Falles, dass man mit dem Riesen-Bärenklau in Kontakt gekommen ist, sollten betroffene Körperbereiche mit viel Wasser und Seife abgewaschen und sicherheitshalber 2-3 Tage nicht der Sonne ausgesetzt werden. Die Stellen können mit feuchten Tüchern gekühlt, eventuell mit einer Heilsalbe behandelt werden. Treten stärkere Hautreizungen oder Atemnot auf, sucht man am besten sofort ärztliche Hilfe.

Weg damit?

Jeder Blütenstand kann bis zu 80.000 Blüten umfassen, daraus werden 30.000 Früchte oder gar mehr. Jedes Exemplar unterdrückt allein durch seinen schieren Riesenwuchs die Vegetation um sich herum. Wird nicht eingegriffen, entsteht aus einer Pflanze innerhalb weniger Jahre eine riesige Kolonie. Deshalb sollte der Riesen-Bärenklau möglichst schnell entfernt werden. Seit 2017 wird der Riesen-Bärenklau als europaweit relevante gebietsfremde Art auf einer EU-Liste geführt. Die zuständigen Behörden sind damit aufgefordert, dass geeignete Maßnahmen zur Eindämmung sowie zur Vermeidung einer weiteren Ausweitung ergriffen werden.

Es gibt zwar keine Meldepflicht, auch keine Beseitigungspflicht. Trotzdem sollte man sich nicht scheuen, die Behörden (z.B. untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt) von einem Vorkommen von Riesen-Bärenklau zu informieren. Grundstücksbesitzer werden regelmäßig von den Behörden aufgefordert, Riesen-Bärenklau von ihrem Grund zu entfernen. Doch Vorsicht dabei! Schutzkleidung ist unabdingbar, am besten macht man sich vorher schlau und holt Ratschläge ein.

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